Archiv der Kategorie: Wirtschaft / Finanzen

Auslandsbestechung | Neuer Transparency-Bericht zeigt international große Unterschiede bei der Verfolgung

Berlin, 23.06.2009 – Die Mehrheit der OECD-Exportnationen versagt bei der aktiven Verfolgung der Auslandsbestechung. Nach einem Bericht der internationalen Antikorruptionsorganisation Transparency International, der heute vorgestellt wurde, sind Deutschland, Norwegen, die Schweiz und die USA die einzigen Länder weltweit, in denen eine aktive Verfolgung stattfindet.

Zu den wenig aktiven Ländern gehören Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Kaum oder keine Verfolgung findet u.a. in Kanada, Österreich und der Türkei statt. Dieses ungleiche Verfolgungsmaß gefährdet den Erfolg der OECD-Antikorruptionskonvention.

Sebastian Wolf, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Es ist unübersehbar, dass sich in den letzten Jahren in Deutschland in Sachen Korruptionsverfolgung einiges getan hat. Dass sich Deutschland damit allerdings in die Spitzengruppe emporarbeiten konnte, weist auf die nach wie vor großen Defizite weltweit hin.

Jetzt gilt es, die Hände nicht in den Schoß zu legen, sondern sich weiter für eine „sauberere“ Wirtschaft einzusetzen, denn Integrität ist die Basis für langfristigen, ökonomischen Erfolg.“ Defizite bestehen in Deutschland auf gesetzlicher Ebene. Seit zwanzig Monaten liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung (16/6558) im Bundestag und wird in dieser Legislaturperiode voraussichtlich nicht mehr beraten und verabschiedet, obwohl sich dringender Handlungsbedarf aus internationalen Konventionen ergibt (Vereinte Nationen, Europarat).

Im Transparency-Bericht wird das Ausmaß der Verfolgung von Auslandsbestechung in 36 der 38 OECD-Staaten untersucht. Basis ist das „OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“, das am 15.02.1999 in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Cobus de Swardt, Geschäftsführer von Transparency International: „Als die OECD-Antikorruptionskonvention vor zehn Jahren in Kraft trat, war das ein wichtiger Schritt im weltweiten Kampf gegen Korruption. Die ‚reichen‘ Länder verpflichteten sich, ihre Hausaufgaben durch die Verfolgung der Angebotsseite der Korruption zu machen, um damit dem Kampf gegen Armut eine echte Erfolgschance zu geben. Die OECD muss die Umsetzung ihrer Antikorruptionskonvention in den einzelnen Staaten mit höchster Priorität vorantreiben, sonst könnte die fehlende Umsetzung vieler Länder andere Länder dazu verführen, ihre Pflichten zu vernachlässigen“.

Positiv wird im Bericht bewertet, dass Israel und Südafrika der Konvention beigetreten sind. Zukünftig sei es wichtig, China, Indien und Russland einzubinden, da es auch im Interesse dieser Länder ist, dass die Investitionen der in ihren Ländern ansässigen Unternehmen durch Antikorruptionsmaßnahmen geschützt werden.

Ergebnisse „Verfolgung der Auslandsbestechung“ im Überblick:

Aktive Verfolgung (4): Deutschland, Norwegen, Schweiz, USA

Mäßige Verfolgung (11): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Niederlande, Schweden, Spanien, Südkorea

Kaum oder keine Verfolgung (21): Argentinien, Australien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Griechenland, Irland, Israel, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Quelle: Transparency Deutschland

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Organisierte Kriminalität | Was verschleiert die Bayerische Justiz? Bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk redet schön

Was verschleiert die Bayerische Justiz?
Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk weicht erneut aus!

Die Katholische Akademie in Bayern richtete am 19. und 20. Juni im Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung “Die Schattenmacht“ – Organisierte Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat aus.

Während die hochkompetenten journalistischen Kenner der Szene: Petra Reski, Venedig und Jürgen Roth, Frankfurt ebenso eindrucksvolle wie beklemmende (bsw. aus welchen Quellen sich der Opel Investor Oligarch Oleg Deruipaska ohne jede erkennbare Reaktion

übriger Beteiligter oder gar der Medien speist) Szenarien skizzierten und Dr. Jochen Käppner, Ressortleiter Lokalredaktion der Süddeutschen Zeitung auch mit einem kritischen Referat brillierte, kamen – abgesehen vom Erfahrungsbericht des Kemptener Staatsanwaltes Gunther Schatz – seitens der behördlichen Redner: Dr. Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes

und Dr. Christoph Strötz, Leiter der Generalstaatsanwaltschaft München doch eher – und besonders Bayern – schönfärbende Beiträge, denen sich für die politische Seite auch Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anschloss.

Nach der Podiumsdiskussion waren auch Zuhörerfragen erlaubt und Dr. Merk machte den, nach 4 Fragen bereits schließen wollenden Tagungsleiter Dr. Armin Riedel selbst auf die des Vertreters der IG Geschädigter Müller-Risch aufmerksam, welche wie folgt formuliert wurde: “die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk:

Frau Staatsministerin, während wir in diesen beiden Tagen viel von Auswirkungen der Organisierten Kriminalität des Auslands auf Deutschland gehört haben, möchte ich Ihren Focus auf eine nationale Thematik mit Schwerpunkt in Bayern lenken: seit 1997 zieht sich eine Spur von Wirtschaftskriminalität und Korruption, protegiert von verantwortlichen Vertretern aus Justiz, Kirchlichen Kreisen, Politik und Wirtschaft durch unser Land.

Wie erklären Sie deren Opfern, welche ihre unternehmerische Existenz und hunderte von Arbeitsplätzen verloren haben, die Verweigerungshaltung Ihres Hauses und – in zumindest den letzten 3 Jahren – auch von Ihnen persönlich, was die dahingehende Aufklärung anbelangt?

Um nicht nur kryptisch zu bleiben gebe ich Ihnen zwei Stichworte: Frontmann Müller-Risch und die kürzliche Gesprächsempfehlung von Dr. Theo Waigel mit mir, auf welche Sie nur mit fehlendem Bedarf reagierten.“

Die Staatsministerin tat es Dr. Strötz gleich, der auf die konkrete Frage, ob Ermittlungen zu den Informationen von Jürgen Roth, dass die Investitionen in ein Münchner Luxusbauprojekt aus dubiosen russischen Quellen stammen eingeleitet werden/wurden, auf die pauschale Tatsache, dass Geldwäsche in München schon mal vorkommen und einen damit gar nicht in Verbindung stehenden Einzelfall auswich:

Sie flüchtete in die billigste der billigen Möglichkeiten: sie lehnte eine Einzelfall Stellungnahme ab und sagte – wie auch alternativ Generalstaatsanwalt Dr. Strötz und/oder LKA Präsident Dr. Dathe – nicht einmal hier – Cora Publikum – Gesprächsbereitschaft zu, sondern “entschwebte“ zu einem TV Interview – um der Bevölkerung anderweitig “Sand in die Augen zu streuen“?
Denn welch beredtes Beispiel sie geliefert hatte, wie weit die Politik von der Basis – den so viel zitierten Menschen – abgehoben ist, zeigten die stürmischen Reaktionen der TagungsteilnehmerInnen nach Veranstaltungsende!

www.ig-mueller-risch.de
Seit 1997 massive, politisch gedeckte Wirtschaftskriminalität bei Aufklärung und Aufarbeitung gehemmt.

Quelle / Verantwortlichkeit:
Erich Neumann, freier Journalist
DPV Deutscher Presse Verband e. V. Aktivist bei BCC Business Crime Control e. V.

Weiterer Artikel über die Aktivitäten des Vereins BBC Business Crime Control e.V.
Und einen Sachsensumpf gibt es doch …
Weiterführende Webseiten:
http://businesscrime.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Business_Crime_Control

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Bildungsstreik 2009 | 2.000 Studenten und Schüler demonstrieren in Flensburg | Erste Fotos

Quelle: Fotopresse Nord

Quelle: Fotopresse Nord

Am Mittwoch (16.06.2009) haben rund 2.000 Studenten, Schüler, Azubis und Eltern in Flensburg mit lauten Parolen, Musik und Trillerpfeifen auf die Bildungsmisere aufmerksam gemacht: „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns Bildung klaut” war ihr Schlachtruf.

Die Demonstranten marschierten rund drei Kilometer von der Universität in die Innenstadt.

Die Personen unterbrachen ihren Marsch durch vier Sitzblockaden an verkehrsreichen und markanten Straßenabschnitten.

Als Folge entstand ein Verkehrschaos mit einigen Staus in der Flensburger Innenstadt, zum Verdruß mancher Verkehrsteilnehmer.

Im Teil 1 der Sitzblockade fand bei der Hauptpost in der Bahnhofssatraße statt, Teil 2 folgte auf der Hauptkreuzung Schleswiger Straße/Husumer Straß/Bahnhofsstraße, Teil 3 an der Hafenspitze,

und Teil 4 an der Straßenecke Rathausstraße/Große Straße. Auf diesen brachten die Organisatoren und Protestanten ihre Forderungen lauthals zum Ausdruck.

Die Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis und Eltern wehren sich gegen die zunehmend marktförmige Umstrukturierung des Bildungssektors, im Kern wird dabei Folgendes gefordert:

– Die Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen
– Die Verbesserung der Abschlüsse BA/MA zu einer vernünftigen Studienform
– Eine soziale Öffnung der Hochschulen sowie
– Eine Demokratisierung des Bildungssystems.

Näheres unter folgendem Link

„Wir wollen das Bewusstsein wecken, dass Bildung das Wichtigste in unserer Gesellschaft ist“, sagte der für die Flensburger Demo verantwortliche Organisator Delil Baran (22). „2.000 Demonstranten in Flensburg sind für uns ein voller Erfolg“. „Wir hatten mit maximal 1.000 Demonstranten gerechnet“, fügte der Student hinzu.

Anbei einige Impressionen von der Demo:

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Eine große Fotogalerie mit weiteren Bildern von der Demo ist unter folgendem Link zu finden

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Urheberrechtsverletzungen | Frankreich hält an Gesetz zur Bekämpfung von Internetpiraterie fest

Berlin, 11. Juni 2009 – Die deutsche Musikwirtschaft begrüßt die Entschlossenheit der französischen Regierung, auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, an der Umsetzung des so genannten Olivennes-Gesetzes zur Bekämpfung von Internetpiraterie, festzuhalten.

Das französische Verfassungsgericht hatte gestern Teile des Gesetzes für unwirksam erklärt, da für die im Gesetz vorgesehene Abschaltung des Internetzuganges bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen eine Richterentscheidung notwendig sei. Dieser war im Gesetz nicht vorgesehen. In einer umgehenden Reaktion hatte die französische Regierung angekündigt, eine Ergänzung des Gesetzes vorzulegen, der den Bedenken des Verfassungsgerichtes Rechnung trage.

„Das zentrale Element des Olivennes-Gesetzes, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen“, sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Umfragen in Frankreich und England hätten gezeigt, dass 70 bis 80 Prozent der Betroffenen ihre illegalen Downloads einstellen würden, wenn sie solche Warnhinweise erhielten.

Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage. „Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, dass wir auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Höhrbüchern, Games oder Software im Internet halten“, so Gorny weiter.

Daniel Knöll
Presse + Public Affairs
Internet: http://www.musikindustrie.de

Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.:

Mit über 350 Labels und Unternehmen aus der Musikbranche repräsentiert der Bundesverband Musikindustrie rund 90 Prozent des deutschen Musikmarktes. Als Interessenvertretung kümmert er sich um die Durchsetzung der Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik. Durch Kommunikation prägt er das Bild der Branche nach innen und außen. Mit branchennahen Dienstleistungen wie Rechtsberatung oder PhonoNet unterstützt er die tägliche Arbeit seiner Mitglieder. Darüber hinaus leistet die Deutsche Phono-Akademie als Kulturinstitut der deutschen Musikindustrie unter anderem mit der SchoolTour einen wesentlichen Beitrag zur musikalischen Grundbildung in Deutschland. http://www.musikindustrie.de, http://www.school-tour.de, http://www.echopop.de, http://www.echoklassik.de, http://www.pro-musicorg.de, http://www.phononet.de, http://www.musicline.de

Foto: http://www.fotopresse-nord.de

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Korruption | Das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber Unternehmen wächst | Transparency International veröffentlicht weltweite Umfrage

PRESSEMITTEILUNG
Transparency International veröffentlicht weltweite Umfrage zur Korruption: Das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber Unternehmen wächst

– Besonders die Auswirkungen von Korruption auf die Armen der Welt werden durch die Wirtschaftskrise verschärft

Berlin, 03.06.2009 – Unternehmen zahlen Bestechungsgelder, um Gesetzgebung und Regulierung zu beeinflussen. Diese Auffassung teilt mehr als die Hälfte der Befragten, die an der weltweiten Meinungsumfrage für das Korruptionsbarometer 2009 (Global Corruption Barometer) teilgenommen haben. Das Korruptionsbarometer, das Transparency International heute veröffentlicht hat, zeigt auch, dass ebenso viele Menschen bereit wären, für Produkte von korruptionsfreien Firmen mehr zu zahlen.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International: „Die Finanzmarktkrise hat die Öffentlichkeit ernüchtert; schwache Regulierungen und fehlende unternehmerische Verantwortlichkeit haben die Krise ausgelöst. Aber die Menschen sind bereit, saubere Geschäfte aktiv zu unterstützen. Jetzt ist es Aufgabe der Unternehmen, ihre Antikorruptionspolitik zu stärken und transparenter über ihre Beziehungen, auch finanziell, zu berichten.“

Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Einschätzung in Deutschland angesichts der jüngsten Korruptionsskandale, dass auch deutsche Unternehmen in der Pflicht stehen, ihre Hausaufgaben in Sachen Integrität zu machen. Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Eine gute und verantwortungsvolle Antikorruptionspolitik wird zunehmend zu einem Markenzeichen für angesehene Unternehmen.“ Aber auch die Politik muss entscheidende Impulse setzen. Die UN-Konvention gegen Korruption wurde in Deutschland noch immer nicht ratifiziert – die Bundesregierung hinkt hier seit Jahren hinterher und konterkariert den weltweiten Kampf gegen Korruption.

Das Korruptionsbarometer, für das über 73.000 Menschen aus 69 Ländern befragt wurden, macht deutlich, dass die Auswirkungen von Korruption auf die Armen unverhältnismäßig hoch sind. Im Allgemeinen werden die Bemühungen von Regierungen zur Korruptionsbekämpfung als ineffektiv, und Parteien, Parlamente und die Verwaltung als besonders korrupt angesehen.

Für Deutschland liegen in diesem Jahr keine Zahlen vor, da der Großteil der nationalen Erhebungen für das Korruptionsbarometer von Gallup International für Transparency International als Teil der Gallup „Voice of the People“-Umfrage durchgeführt wurde. In diesem Jahr war Deutschland nicht Teil dieser Umfrage.

Korruption beeinflusst die Entscheidungen von Konsumenten

Die Ergebnisse des Korruptionsbarometers senden ein wichtiges Signal an Unternehmen. Neben rechtlichen und finanziellen Risiken sowie der Gefahr der Rufschädigung erhalten sie einen weiteren Anreiz, der Öffentlichkeit glaubhaft zu vermitteln, dass sie sauber arbeiten. In Hongkong, Kambodscha, Liberia und Sierra Leone haben vier von fünf Befragten angegeben, dass sie für Produkte und Dienstleistungen von sauberen Unternehmen mehr zahlen würden.

Die Hälfte der Befragten hält Unternehmen für korrupt – das sind acht Prozentpunkte mehr als fünf Jahre zuvor. Im Vergleich zu anderen Institutionen gilt die Privatwirtschaft in zwanzig Prozent der befragten Länder sogar als der korrupteste Sektor – so auch in einigen der weltweit größten Finanzplätze wie Hongkong, Luxemburg und der Schweiz.

„Unternehmen müssen sich intensiver mit bestehenden Richtlinien zur Berichterstattung und Antikorruptionskodizes auseinandersetzen. Wichtig ist eine ernsthafte Umsetzung, ein klares Berichtswesen und die Etablierung von Benchmarks“ erklärte Robin Hodess, Abteilungsleiterin „Policy and Research“ bei Transparency International.

Korruption und Wirtschaftskrise: Die Armen sind doppelt bestraft

Es wird deutlich, dass die Ärmsten der Welt weiter unter Korruption leiden. Befragte mit niedrigem Einkommen sind durchweg häufiger mit Schmiergeldforderungen konfrontiert, als jene mit hohem Einkommen. Zudem gibt es einen Anstieg von Schmiergeldzahlungen in Bolivien, Ghana, Indonesien, Kambodscha, Kenia, Russland, Senegal und Venezuela. Haushalte mit niedrigem Einkommen kämpfen in der Wirtschaftskrise mit steigender Arbeitslosigkeit und sinkendem Einkommen – diese ohnehin schwierige Lage wird durch Korruption noch verschärft.

„In der Wirtschaftskrise geraten Haushalte mit geringem Einkommen immer häufiger in unmögliche Dilemmasituationen bei ihren Entscheidungen über knappe Ausgaben“ sagte Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International. „Schmieren Eltern den Arzt, um ihr krankes Kind behandeln zu lassen oder kaufen sie Essen für die Familie? Es ist schlichtweg inakzeptabel, dass Familien weiterhin vor diesen Entscheidungen stehen.“

Im Kamerun, in Liberia, Sierra Leone und Uganda gaben mehr als 50 Prozent der Befragten an, dass sie in den letzten zwölf Monaten gezwungen waren, Schmiergelder zu zahlen. Im regionalen Vergleich schneiden der Mittlere Osten und Nordafrika am schlechtesten ab. Hier gaben vier von zehn Befragten an, im vergangenen Jahr Schmiergelder gezahlt zu haben. Die Polizei hat sich dabei als korrupteste Institution herausgestellt: Weltweit hat ein Viertel der Personen, die im vergangenen Jahr Kontakt mit der Polizei hatte, Schmiergelder gezahlt.

Bemühungen der Regierungen zur Korruptionsbekämpfung werden als ineffektiv angesehen

Nur drei von zehn Befragten glauben, dass die Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung effektiv sind – wenngleich die Einschätzung in den Ländern Afrikas südlich der Sahara deutlich positiver ausfällt.

Die meisten der Befragten meinen auch, dass die bestehenden Anlaufstellen für Korruptionsbeschwerden ineffektiv sind. Weniger als ein Viertel derer, die Schmiergelder gezahlt haben, hat im letzten Jahr Anzeige erstattet oder eine Beschwerde eingereicht. Daraus lässt sich schließen, dass die Legitimität und Effektivität der Anlaufstellen in den Augen der Bevölkerung sehr gering ist. „Wenn Politikerinnen und Politiker den von Korruption betroffenen Menschen nicht zuhören, müssen sie damit rechnen, dass das Misstrauen und die Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Politik steigt“, so Labelle.

Wie auch in den vergangenen Erhebungswellen des Korruptionsbarometers halten 68 Prozent der Befragten Parteien für korrupt – im Vergleich zu anderen Institutionen gelten sie bei 29 Prozent der Befragten als am meisten korrupt. Gefolgt werden die Parteien von der Verwaltung mit 63 Prozent und dem Parlament mit 60 Prozent. Die Medien gelten zwar nicht als „sauber“, erzielen aber das beste Ergebnis: Lediglich 40 Prozent der Befragten halten sie für korrupt und nur sechs Prozent betrachten sie als die korrupteste Institution.

Forderung der Öffentlichkeit nach mehr Integrität in Politik und Wirtschaft

Das Korruptionsbarometer zeichnet ein bereits gewohntes Bild: Das Ansehen staatlicher Institutionen sowie deren Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung sind gering. Haushalte mit geringem Einkommen leiden darunter, dass sie für öffentliche Dienstleistungen, die ihnen eigentlich frei zur Verfügung stehen sollten, Schmiergelder zahlen müssen. Neu ist die zunehmend kritische Haltung gegenüber der Privatwirtschaft und die Bereitschaft der Konsumenten, für saubere Produkte und Dienstleistungen mehr zu bezahlen. Das diesjährige Korruptionsbarometer unterstreicht, dass sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich enorme Anstrengungen notwendig sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurück zu gewinnen.
Transparency International ist die im Kampf gegen Korruption führende globale Organisation der Zivilgesellschaft.

Zum Korruptionsbarometer
Das Korruptionsbarometer, das zum sechsten Mal erscheint, basiert auf der „Voice of the People“-Umfrage von Gallup International. Es spiegelt die Antworten von 73.132 Personen in 69 Ländern wider, die von Oktober 2008 bis Februar 2009 befragt worden sind. Die Befragten wurden zu ihren Erfahrungen mit Schmiergeldern, ihrer Wahrnehmung zur Verbreitung von Korruption, ihren Ansichten zur Integrität in der Privatwirtschaft und ihrer Bewertung der Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung befragt.

Zu Transparency Deutschland
Transparency International Deutschland e. V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet.

FAQs zum Global Corruption Barometer 2009 (deutsch)

Transparency International Deutschland e.V.
Sylvia Schenk, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International – Deutschland e. V.
www.transparency.de

Spendenkonto: Transparency International – Deutschland e. V.
Kto-Nr. 5611679 bei der HypoVereinsbank Berlin (BLZ 100 208 90)

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Asse | Atomkonzerne drückten Sicherheitstandards | Greenpeace-Recherchen zeigen heimliche Allianz zwischen Aufsichtsbehörden und Stromkonzernen

Hamburg, 3.6.2009 – Auf Druck der Energiekonzerne hat die Gesellschaft fuer Strahlenforschung (GSF, heute Helmholtz-Zentrum) als Betreiberin des maroden Endlagers Asse II im Jahr 1975 ihre Sicherheitstandards fuer die Einlagerung von Atommuell gesenkt. Das belegt ein Schriftwechsel zwischen Stromkonzernen, GSF und Bundesinnenministerium, den Greenpeace ausgewertet hat.

Im Endlager angelieferte Faesser durften ab Dezember 1975 fuenf Mal mehr Radioaktivitaet enthalten als urspruenglich vorgesehen. Die Energiekonzerne verlangten zudem von der GSF Zugestaendnisse bei den Betonabschirmungen der Faesser. Greenpeace fordert vom kuenftigen niedersaechsischen Untersuchungsausschuss, die damaligen Absprachen und Vertraege der Beteiligten lueckenlos aufzuklaeren.

„Es gab eine heimliche Allianz zwischen der Politik und den Atomkonzernen“, so Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. „Die
Atomindustrie hatte ein Entsorgungsproblem. Um es zu loesen, wurde die Sicherheit der Bevoelkerung aufs Spiel gesetzt. Die Energiekonzerne handelten getrieben von Profitgier und die Politik hat sie dabei unterstuetzt.“

In einem im Dezember 1974 von RWE und CO. verfassten Memorandum fuer die „Beseitigung radioaktiver Rueckstaende aus Kernkraftwerken“ forderten die Stromkonzerne von der GSF geeignete Bedingungen fuer die Einlagerung des Atommuells, die ihrem „…Wunsch nach kostenminimalen und oekonomischen Loesungen…“ entsprechen. Dabei schienen fuer die Atomkraftwerksbetreiber die radioaktive Strahlung abschirmende Betonummantelungen der Faesser „…hinsichtlich einer optimalen Nutzung des Lagervolumens nicht sinnvoll zu sein“. Ab Mai 1975 war das Bundesministerium des Inneren mit einbezogen. Im Dezember 1975 erlaubte die GSF eine um das Fuenffache hoehere Radioaktivitaet der Atommuellfaesser.

Bereits im Februar 2009 widerlegte Greenpeace die Darstellung der Atomindustrie, Muell aus privatwirtschaftlichen Atomkraftwerken sei nur in geringen Mengen in die Asse verklappt worden. Tatsaechlich stammen mehr als 70 Prozent der Radioaktivitaet von atomaren Abfaellen aus Atomkraftwerken der vier grossen Energiekonzerne EnBW, RWE, Vattenfall und E.on.

Greenpeace fordert eine Brennstoffsteuer, ueber die die Energiekonzerne an den horrenden Sanierungskosten der Asse beteiligt werden. „Die Atomkraftwerksbetreiber haben massiv am billigen Endlager Asse verdient“, so Heinz Smital. „Sie muessen nach dem Verursacherprinzip nun fuer die Folgekosten ihrer Profitgier aufkommen.“ Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der die gravierenden Missstaende in der Asse untersuchen soll, wird sich voraussichtliche Mitte Juni im niedersaechsischen Landtag konstituieren.

Quelle: Greenpeace

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Und einen Sachsensumpf gibt es doch …

Ein Text von: Erich Neumann, freier Journalist sowie bei BCC Business Crime Control e. V. engagiert*

Und einen Sachsensumpf gibt es doch

Vorgeschichte: mit dem 1. 1. 1992 wurde B. nach vorheriger Abteilungsleitertätigkeit bei einer Sparkasse in Bayern Vorstand einer Sparkasse in Ostsachsen.
Dort lernte er einen aus Stuttgart über Schweinfurt und Leipzig gekommenen Heizungsunternehmer W. und seine tschechische Ehefrau kennen.
Ende 1992 wurden von den beiden Ehefrauen (B. und W.) vier große Häuser in Görlitz zum Zweck der Sanierung, Bewirtschaftung und Steuerersparnis in einer Grundstücks-GbR erworben.

Fördergebietsgesetz und Kreisgeschäft: um den aus völlig anderen Gründen nicht funktionierenden Aufbau Ost voranzubringen, erlaubte die damalige Regierung Kohl im Fördergebietsgesetz die steuerliche Abschreibung von Zahlungen ohne vorherige gewerbliche Leistung, ein grober Fehler und in handwerklich extrem schlechtes Gesetz. Noch 1992 zahlten die Eheleute B. aufgrund Vorauszahlungsrechnung 160 TDM an die Einzelfirma des W., die auch steuerlich anerkannt wurden.

1993, das Fördergebietsgesetz galt noch, ließ B. sich von Frau W. 250 TDM geben und händigte diese dann seiner Frau aus, welche das Geld in zwei Teilbeträgen an die GmbH des W. und eine weitere Firma deren Inhaber W. war, überwies. Vereinbart war, dass damit B.’s Schuld getilgt sein sollte, denn gebaut sollte erst aus der Finanzierung der Grundstücks-GbR werden, da diese 250 TDM aus einem zweckgebundenen Kredit der Eheleute W. stammten. Auf diese Weise sollte ein abschreibungsfähiger Zahlungsfluss nach Fördergebietsgesetz entstehen. Dass dieses Vorgehen legal und keine Steuerhinterziehung war, hat der BFH mittlerweile entschieden (AZ IX R 33/03 BFH).

Der erste Betrug: leider waren die Geschäftspartner von B. alles Andere als zuverlässig und von guter Bonität. Zwei Häuser mit 2.000 m² Mietfläche konnten nicht finanziert werden, gingen 1996 an die Verkäufer zurück und wurden von Anderen gekauft und saniert. Noch während die Verhandlungen über die Rückabwicklung liefen, kündigte W. per Fax Rechnungen über 255 TDM (ohne dass dafür Leistungen erbracht worden wären) an und verlangte mit einstweiliger Verfügung – ohne Anhörung von B. – eine Teilrückzahlung von 130 TDM aus den bereits getilgten 250 TDM. Ein Ansinnen, das das Landgericht Görlitz nach Verhandlung zurückwies (2 O 0134/96 LG Görlitz).

Was bedeutet schon ein Urteil? Nur neun Monate nach diesem Urteil trat W. einen Teilbetrag von 148 TDM an eine weitere eigene Gesellschaft (GmbH) ab, die inzwischen umfirmiert ist und von den tschechischen Eltern von W.’s Ehefrau gehalten wird. Nachdem B. aus seiner Wohnung in einem älteren Haus, das danach unbewohnt war, auszog, wurde dort ein Briefkasten angebracht und vom späteren Zeugen A. mit dem Namen von B. beschriftet. Dorthin ließ W. einen Mahnbescheid über 60 TDM und die GmbH Mahnbescheide über 130 TDM und 9 TDM zustellen die, nachdem B. von der Existenz des Briefkastens nichts wusste, rechtskräftige Titel wurden. Die Ehegatten W. “sammelten“ nun mit diesen Titeln zunächst Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, um diese dann gebündelt dem Gerichtsvollzieher zu übergeben und damit an nur einem Tag das gesamte Vermögen der Eheleute B. zu blockieren. So sollten diese abwehrunfähig gemacht werden.

Dagegen kann man doch klagen! Ja, schon, aber … während die Verfahren laufen, bleiben die einmal erreichten Titel vollstreckbar. So wurde weiter gepfändet, obwohl Verfahren liefen. Natürlich verliert ein Bankmanager so erst seinen Ruf und dann seinen Beruf. Der Titel zu 9 TDM wurde vom AG Löbau aufgehoben, die Aufhebung wurde vom LG Görlitz bestätigt. Der ist erledigt, aber….

Der Titel zu 60.000,00 DM: das LG Görlitz hob richtigerweise diesen Titel auf. Die Ehefrau W. bringt nun die Zeugen K. und P., die unterschriftlich fingierte Bauleistungen von 920.172,00 DM bestätigen und die Zeugen S. und H., die sogar eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Es gibt aber keine Baugenehmigung, keine Bauleitererklärung, keine Fachunternehmererklärungen, keine Stundenzettel, keine Materialscheine, keine Abnahme, auch keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme, keine Sozialversicherungsnachweise und keine Baurechnung. Von Nachweisen wie Berufshaftpflicht, Eintragung in die Handwerksrolle, Angabe der Steuernummer keine Spur. Der Vorsitzende Richter am OLG Dresden ist sachkundig, er war Dozent der Architektenkammer. Dennoch hebt das OLG Dresden das Urteil des LG Görlitz auf und setzt den Titel wieder in Kraft. Begründung: das Fördergebietsgesetz erzwinge für die Abschreibung abgeleistete Bauleistungen – eine eindeutig falsche Auslegung, so falsch, dass es jeder begreift, der auch nur lesen kann. Dies hat der BFH bestätigt (Az.: IX R 33/03). Durch das Urteil kommt W. aus der Untersuchungshaft wegen Betruges frei.

Der Titel zu 130.000,00 DM: auch den hebt das LG Görlitz richtigerweise auf. Aber in Dresden gehen die Uhren anders. Ein altgedienter Senatsvorsitzender – mittlerweile in Ruhestand – der es eigentlich besser wissen müsste und sein Senat, heben die Entscheidung des LG auf, verweisen zurück. Grund: das LG hat die Beweisaufnahme im Parallelverfahren benutzt, dies ist unzulässig, es muss eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt werden. Der Titel ist wieder in Kraft, es wird weiter gepfändet. Das LG Görlitz führt diese Beweisaufnahme durch und hebt den Titel erneut richtigerweise auf.

Pfändung ohne Titel: B. kennt W.. B. informiert daher alle infrage kommenden Gerichtsvollzieherverteilerstellen durch Übersendung einer Kopie des Urteils von der Aufhebung des Titels. Ein bayerischer Gerichtsvollzieher aus der Oberpfalz kümmert sich nicht darum. Er bricht B.s’ Haus auf, nimmt einen Konzertflügel, einzelangefertigte Möbel und eine Antiquität mit. Zum begleitenden Polizisten sagt er: “er wisse, dass der Titel aufgehoben ist, dies störe ihn aber nicht, weil ihm nur eine Kopie und keine Ausfertigung vorliegt“.

Eine Erinnerung gegen die Art der Vollstreckung wird vom AG Cham nicht termingerecht behandelt. Der Gerichtsvollzieher – durch die Erinnerung nicht mehr zuständig – führt die Vollstreckungshandlungen dennoch fort: In einem kleinen Ort an der tschechischen Grenze – so klein, dass die Kommune nicht einmal eine eigene Homepage hat – versteigert er die Gegenstände, die vorher in der Zeitung falsch beschrieben wurden, in einer Lkw-Garage. Die Versteigerung beginnt eine halbe Stunde vor dem veröffentlichten Termin.

Den Konzertflügel ersteigert die Frau eines Religionslehrers und Mutter einer damals 15jährigen Tochter für 3.100 DM, sie wohnt nur ein paar 100 m über die Felder vom Gerichtsvollzieher entfernt – auf dem Land kennt man sich. Wiederbeschaffungswert: 55 T€. Die Antiquität erhält für 700 DM der örtliche Repräsentant einer pfingstlerischen Sekte, er war als Vollstreckungshelfer vom Gebot kraft Gesetzes ausgeschlossen, darf dennoch ersteigern. Schon 25 Jahre vor der Versteigerung wurden B. für dieses Stück 40 TDM geboten. Die einzelangefertigten Möbel erhalten die Eheleute W. unter Befreiung von der Zahlung.

Anzeige gegen den Gerichtsvollzieher: wird eingestellt. Frau B. wird daraufhin wegen Falschbeschuldigung vor Gericht gestellt. Ein Richter mit Rückgrat spricht sie frei – auch so etwas gibt es. Das OLG München entscheidet später: der Gerichtsvollzieher hat sich nicht strafbar gemacht.

Der Titel zu 130.000,00 DM: das OLG Dresden – wieder unser erfahrener Vorsitzender Richter – setzt den Titel nachträglich wieder in Kraft und hebt die Entscheidung von Görlitz erneut auf. In der Begründung heißt es:

»…. es kommt nach Auffassung des Senats auch nicht entscheidend darauf an, dass die Klägerin nicht plausibel erklären konnte, wofür die Überweisungen an die beiden Firmen des W. im Einzelnen gedacht waren und dass die Klägerin bis heute keine schlüssige Rechnung in Höhe von 250 TDM vorgelegt hat.«

Der OLG-Senat in Dresden schwingt sich zum Gesetzgeber auf, erfindet die „rechtsgrundlose einklagbare Forderung“. Künftig kann also Jeder von Jedem jeden Betrag verlangen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen!

Die Erinnerung gegen die Art der Zwangsvollstreckung wird daraufhin zurückgewiesen.

Der BGH: B. geht zum BGH. Dieser hebt das Urteil des OLG Dresden auf, verweist aber zur weiteren Beweisaufnahme zurück. Zusätzlich teilt der BGH im Urteil – ohne dass ihm dies vorgelegt war – auch gleich mit, dass auch das Urteil des OLG Dresden über den Titel zu 60 TDM falsch ist. Grund: wenn der Kläger als Grund für die Zahlung Bauleistungen behauptet, muss das Gericht Beweis erheben, ob gebaut wurde.

Der Präsident: nach der Rückverweisung landet der Fall auf dem Tisch des damaligen Vizepräsidenten und jetzigen Präsidenten des OLG Dresden. Er führt – kaum anders zu sehen, als wohl nur zum Schein – ein Verfahren. Die von B. benannten Zeugen – nämlich den Bauträger, der die Objekte später wirklich für andere saniert hat – lädt er nicht. Wohl aber die vom Kläger benannten Zeugen. Die erforderlichen Dokumente für den Beweis von Bauleistungen verlangt er aber nicht. Er vernimmt aber auch diese Zeugen nicht. Er lässt sie zwar anreisen, bewilligt ihnen Entschädigung auf Kosten von B., lädt sie aber vor der Aussage wieder ab. Es bleibt nur der Schluss: damit sie nicht im Verhör widerlegt werden können. Dann fällt er – nachdem er nicht Beweis erhoben hat! – ein Beweislasturteil und schließt eine erneute Revision zum BGH aus.

Ist es der Dank dafür, dass er von der sächsischen Justiz und Politik vom Vizepräsidenten zum Präsidenten des OLG Dresden befördert wird? Inzwischen sind eine Reihe weiterer, ähnlich gelagerter – und wohl nur als Fehlentscheidungen des Herrn Präsidenten zu sehende – Fälle, mit denen auch andere Menschen vernichtet wurden, durch den BGH aufgehoben (AZ II ZR 236/07, II ZR 1/00, II ZR 239/05, V ZR 213/03 und VIII ZR 99/99).

Die Staatsanwaltschaft die Generalstaatsanwaltschaft: bis hierher hat B. in der Sache in Bayern und Sachsen seit 1996 insgesamt 37 Strafanzeigen gestellt. Anklagen: zwei; Verurteilungen: keine; drei Klageerzwingungen: sinnlos. Akteneinsichten zeigen, insbesondere bei Zeugen und deren falschen Aussagen, keine oder kaum Bearbeitung. Eingang der Anzeige, vier Wochen liegen lassen, einstellen. Die Generalstaatsanwaltschaften Dresden und Nürnberg bestätigen diese Maßnahmen der Staatsanwaltschaften Görlitz und Regensburg. Dienstaufsichtsbeschwerden an die jeweiligen leitenden Oberstaatsanwälte bleiben erfolglos. Eine Notarurkunde, die gravierende Aktenverfälschungen (nachträgliches Einfügen von Dokumenten, falsches Datum) beweist, liegt vor.

Die Anklage: die Eheleute W. werden letztlich doch angeklagt, wegen versuchten Prozessbetruges. Schon die Anklageschrift ist auf Freispruch ausgelegt und beschäftigt sich in weiten Teilen mit der angeblichen Steuerhinterziehung (was falsch ist, BFH IX R 33/03) von B.. Urteil: Freispruch. Der Richter schließt sich dem Zivilurteil an, dessen Entstehen durch Prozessbetrug er hätte überprüfen sollen, übernimmt dabei die Feststellungen des OLG Dresden. Eine Überprüfung sieht anders aus.

Das Restitutionsverfahren: kurz vor Ablauf der Fünfjahresfrist erhält B. neue Beweise. Eine Urkunde, von Ehefrau W. selbst unterschrieben, enthält eine Zahlungsanweisung, die die Richtigkeit der Zahlung der Eheleute B. beweist. Eine zweite Urkunde gleichen Inhalts, unterschrieben von W., taucht auf, wieder eine entsprechende Zahlungsanweisung. Die Stadt Görlitz bestätigt, dass keinerlei Voraussetzung für Bauleistungen bestanden haben, kein Baubeginn und keine Baubeendigung gemeldet und keinerlei Genehmigung erteilt wurde. Das Elektroversorgungsunternehmen bestätigt, dass die Elektroanlage erst vom Nachbesitzer angemeldet und für ihn abgenommen wurde. Die “Zeugin“ W. erweist sich als nicht glaubwürdig: Polizei, Notar und Gericht haben mittlerweile drei verschiedene Geburtsdaten von ihr festgestellt. Eine klare Sache? Nicht für das OLG Dresden. Das Urteil des Herrn Präsidenten sei nicht erschüttert und ist deshalb nicht aufzuheben. Natürlich wird die Revision ausgeschlossen, obwohl dies nicht zulässig ist, weil das OLG Dresden in der Restitution 1. Instanz ist.

Neueste Entwicklungen: der Zeuge A.: der, welcher durch die Briefkastenbeschriftung die Vollstreckungen ermöglicht hat, sagt falsch aus: Bauleistungen für 500 TDM gesehen zu haben. Er ist selbst Jurist. Er spricht von einem Foto, das B. gemacht haben soll, das ihn im Heizraum vor Pufferspeichern zeigte. B. stellt eine Anzeige wegen falscher uneidlicher Aussage, die laut Akteneinsicht ohne jede Bearbeitung eingestellt wird.

Die Staatsanwaltschaft erhebt aber Anklage gegen B., wegen des Fotos. Sie legt ein Beweisfoto vor, das den Zeugen A. nicht im Heizraum vor Pufferspeichern, sondern außerhalb des Heizraums hinter einem Heizkessel zeigt. Der Zeuge A. bestätigt, dass dies nicht das Foto ist, von dem er gesprochen hat. Dennoch wird B. verurteilt. In der Begründung heißt es:

» und seine (B.) Hemmschwelle, den Eheleuten W. auch durch Straftaten zu schaden, gesunken ist …«

Um die Eheleute W. geht es in diesem Verfahren nicht, sondern um den Zeugen A. und seine Aussagen. Die Staatsanwaltschaft ist in die Berufung gegangen, ihr reicht das Strafmaß nicht. Im März 2009 ist Berufungsverhandlung in Görlitz.

Der Schaden der Eheleute B. bisher insgesamt rund 2.000.000,00 €.

So zeigt sich der deutsche Rechtsstaat und schafft selbst die Voraussetzung für nur ein Fazit: das ist ein deutscher (Un-)Rechtsstaat.

* Erich Neumann ist im DPV Deutschen Presse Verband e. V. als freier Journalist organisiert und zudem bei BCC Business Crime Control e. V. gegen Wirtschaftskriminalität engagiert, hat Erich Neumann die Geschichte eines Mannes (B.) und seiner Ehefrau recherchiert, die ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und der Glaube an eine funktionierende Justiz in Deutschland an den Bettelstab gebracht haben.

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